Garantiebedingungen

Ragnarök-Möbeldesign bietet herausragende Qualität. Darum erhalten Sie auf die UV-Beständigkeit unsere Polyrattan-Gartenmöbel acht Jahre Garantie für Möbel der Marke Ragnarök-Möbeldesign welche ab dem Jahr 2016 gekauft wurden. Sollte in der Zeit zwischen des Ankaufs und den folgenden zehn Jahren, wegen UV-Sonnenbestrahlung das Polyrattan kaputt gehen schreiben Sie uns eine Email an garantie@ragnarök-möbeldesign.de, sodass wir Ihnen so schnell wie möglich helfen können.

  1. Garantiegeber ist SW-Trade Germany Steve Walthart e.K., Am Busch 14, 06179 Teutschenthal
  • 2. Der räumliche Geltungsbereich der Garantie erstreckt sich auf Deutschland und Österreich.
  • 3. Die Garantiezeit beginnt mit Auslieferung der Ware. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf.
  • 4. Unabhängig von dieser Garantie stehen Ihnen daneben Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher uneingeschränkt zu. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, d.h. die Rechte auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung und Schadenersatz, werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt oder berührt.
  • 5. Handelt es sich um einen Garantiefall, leisten wir nach unserer Wahl gleichwertigen Ersatz oder übernehmen die Reparatur des mangelhaften Produkts. Sollte gleichwertiger Ersatz nicht möglich sein oder es technisch nicht möglich sein einen Mangel zu beseitigt bzw. die Reparaturkosten höher sind als der Zeitwert der Möbel, welcher hier in Ziffer 6. der Garantieerklärung definiert ist, erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert, d.h. in einer maximalen Höhe des Zeitwertes.
  • 6. HÖCHSTHAFTUNG:

Der Anspruch auf Garantieleistung ist der Höhe nach beschränkt.

Insoweit ergibt sich ein Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten begrenzt auf den Zeitwert des gekauften Produktes.
Die Parteien vereinbaren, dass der Zeitwert in den ersten zwei Jahren nach dem Kaufdatum 80 % des Kaufpreises
beträgt. Der Zeitwert im dritten Jahr beträgt 70 % des tatsächlichen Verkaufspreises gemäß Anschaffungsrechnung, im
vierten Jahr 60 % des tatsächlichen Verkaufspreises gemäß Anschaffungsrechnung im fünften Jahr 50 % des
tatsächlichen Verkaufspreises gemäß Anschaffungsrechnung. Im sechsten Jahr 40 % des tatsächlichen Verkaufspreises gemäß Anschaffungsrechnung im siebten Jahr 20 % des tatsächlichen Verkaufspreises gemäß Anschaffungsrechnung und im achten Jahr 10% des tatsächlichen Verkaufspreises gemäß Anschaffungsrechnung.

  • 7. Sofern ein Garantiefall vorliegt und ein Garantieanspruch gegeben ist, beschränken sich die Erstattungsansprüche der Höhe nach auf diese Zeitwerte. Selbiges gilt insoweit dann, wenn die Reparaturkosten höher sind, als der Zeitwert der Möbel oder auch eine Beseitigung des Mangels wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint, da die Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen würden. In dem Fall, in dem die Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen würden, kann der Garantienehmer statt der tatsächlichen Reparatur die Zeitwertentschädigung verlangen. In diesem Fall ist neben der Einreichung der unter Ziffer 8. genannten Unterlagen auf gesondertes Verlangen des Garantiegebers auch die defekten Möbel zur Prüfung und im Falle eines Garantiefalls zum Verbleib an den Garantiegeber einzureichen.
  • 8. Im Falle der Vorlage eines Garantiefalls werden die entsprechenden Reparaturkosten gemäß Ziffer 6. in Verbindung mit der hiesigen Regelung erstattet. Der Garantienehmer ist verpflichtet, sämtliche Angaben in Bezug auf die Umstände, die zum Schadensfall geführt haben, wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen und bei der Aufklärung der Ursachen mitzuwirken. Werden hierbei fehlerhafte Angaben getätigt, ist der Garantiegeber berechtigt, wegen Verletzung der sich daraus ergebenden Obliegenheitspflichten die Garantieleistung abzulehnen. Sämtliche Belege gemäß obiger Aufstellung und mithin die Ansprüche aus einer Garantieleistung müssen spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Schadensbehebung bei der Firma SW-Trade Germany Steve Walthart e.K. eingereicht werden. Bei der Frist von zwei Monaten handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Ist die Frist verstrichen, ist der Garantieanspruch insoweit unwiederbringlich verfallen.
  • 9. Aufgrund dieser Garantie besteht kein Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag, unbeschadet Ihrer gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Etwaige Kosten für Versand, Reparatur und Ersatzteile übernehmen wir. Der Ersatz von Fahrtkosten und Arbeitsaufwand des Kunden ist ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche aufgrund dieser Garantie, insbesondere auf Ersatz von Schäden an anderen Sachen als dem gekauften Produkt, sind ausgeschlossen.

 

Bitte bewahren Sie Ihre Rechnung auf, diese gilt als Kaufbeleg und wird im Garantiefall benötigt!